Hallo Du!
Bitte vergiss nicht deinen Fortschritt im Fortschrittsbalken auf der Seite des Talks einzutragen.
Vielen Dank für dein Engagement!
Hey you!
Please don't forget to mark your progress in the progress bar at the talk's website.
Thank you very much for your commitment!
======================================================================
[Musik]
ja liebe polizeioftware interessierte wir freuen uns über das Interesse ich werde kurz zusammenfassen was wir planen in dieser Stunde zu erzählen wir wollen vor alleningen informieren denn dieses Jahr im Februar gab es ein Urteil unseres Gerichts aus karzruhe zu das sogenannte palantierurteil zu Fragen des Einsatzes von polizeisoftware die Daten verarbeitet und Datenanalysen macht darüber wollen wir sprechen wir wollen ein bisschen sprechen darüber welche Produkte werden in welchen Bundesländern derzeit eingesetzt wir wollen aber auch darüber konkret sprechen was steht denn in dem Urteil drin und was muss umgesetzt werden für solche Software und wie sieht es jetzt in Hessen aus denn Hessen war eins von den betroffenen Ländern die also eine Norm hatten in ihrem Polizeigesetz die jetzt so nicht mehr weitergelten kann also wir wollen konkret über die versuchten Verbesserungen das Gesetzgeber sprechen und wie wir die einschätzen und wie es sich gehört haben wir da ein paar Forderungen über dann über die wir dann am Schluss reden wollen ich will kurz noch ein Satz dazu sagen bevor wir inhaltlich anfangen warum stehen genau wir hier die GFF und Simone und Jürgen sind Teil davon hat das Verfahren am Bundesverfassung richt angestoßen wir hätten also das Urteil nicht ohne sie und der CCC und im
[Musik]
[Applaus]
und der CCC in meiner eigenen Person war da als Sachverständiger geladen wir hatten also die seltene Ehre das ist ja nicht so häufig in Karlsruhe dass es mündliche Anhörung gibt sogar seltener als ich vermutet habe wie ich gerade informiert worden bin es gab also eintägige Anhörung die immer deswegen interessant ist und in die wir auch ein paar Einblicke geben wollen weil da Informationen rauskommen die in den schriftlichen Stellungen haben aber auch zu sagen für z.B Betroffene Parlamentarier die später neue Gesetze schreiben sollen so vorher nicht bekannt waren insbesondere die Einlassung der Datenschutzbeauftragten von den betroffenen Ländern nämlich Hessen und Hamburg hab da sehr interessante Einblicke geliefert die wir so nach und nach im Rahmen des Vortrags auch erzählen wollen aber wir müssen weil wir den Namen pantier bei uns im Untertitel haben kurz das mit dem palantier erklären aber eigentlich haben wir das nur gemacht weil deswegen denn tatsächlich haben ja die Firmengründer diesen Namen gewählt aufgrund der Lord of the Rings palantiri und wer das nicht mehr kennt waren solche Art sehende Steine die aber nicht nur Z sagen ja über weite Entfernung ein erlauben sonder auch Manipulationen erlaubten also die haben so ein bisschen diesen Begriff gewählt um klar zumachen was die Software können soll wir wollen aber natürlich ein bisschen darüber sprechen wie die Software eigentlich aussieht vor allen Dingen aber auch darüber welche Gefahren von ihr ausgeht wir wollen auch nicht nur über pantier reden denn ist ein kommerzieller Anbieter und der ist derzeit Vertragspartner in einigen Bundesländern aber letztlich betrifft es Problem auch andere Anbieter die den Polizeien solche Software anbieten könnten insofern uns interessiert die Firma gar nicht so doll sie ist insofern interessant weswegen nur noch zwei Sätze zu der Firma sagen will die ist insofern interessant weil sie ein sehr großer Player in diesem techmkt geworden ist ohne dass ihr die öffentliche Aufmer
ksamkeit so zu Teil wird die wir bei anderen großen techformmen haben bei Microsoft bei Apple oder auch bei IBM sondern die ist einfach sehr ähm schattig geblieben ich hatte in Vorbereitung ich weiß nicht wie euch gegangen ist für die Verfassungsbeschwerde selbst als Sachverständige versucht mal so ein bisschen die akademische Literatur über diese Firma rauszusuchen und das war wirklich an der Hand abzuzählen also ich habe die komplette also alle papers die es so gibt zu dieser Firma auf meiner Platte und sind nur so 13 damals gewesen sind ein paar neue rausgekommen im Jahr in diesem Jahr aber es gibt einfach wenig Journalisten oder aber Wissenschaftler die überhaupt darüber schreiben insofern ist es interessant dass diese Multimillionen Firma m ja gerade so das erste Mal von dem deutschen Höchstgericht ja im Prinzip bewertet wurde sie hat sich aber in der Anhörung selbst dann auch wiederum nicht geäußert da wurde nicht ein Vertreter von palaner vorgeladen der dann mal ordentlich Fragen beantworten musste sondern letztlich bi natürlich hat ist ja ein Gericht auf dieser rechtlichen Ebene dann wollen wir mal einsteigen we sozusagen die Vorräte nur damit klar worüber wir reden wollen wir werden natürlich palantier als Beispiel benutzen aber letztlich geht's uns nicht so sehr um diese Firma es könnte ja auch jemand anders sein ja okay also ja woll wir mal anfangen was soll die Software eigentlich können m es ist letztlich ein System zur massenhaften Auswertung von unstrukturierten oder strukturierten Polizeidaten m vor 5 Jahren hätte man noch Data Mining genannt heute wird in der Werbung auch das Unternehmens seh sehr viel mehr auf KI abgestellt weil eben klar dem dem Hype folgend jetzt alle was irgendwie maschinelles Lernen oder Mustererkennung ist als KI gelabt wird deswegen ist natürlich das Urteil auch letztlich ein Urteil zum Einsatz von KI und wird auch explizit erwähnt und da gehen wir nachher wenn wir über die neuen häsischen Planungen reden auch noch mal konkre
t ein also was wie ist oder wie soll da eigentlich KI definiert sein ist eine gebrauchsfertige analyseplattform und die Firma hat so ein spezielles Konzept denn sie schickt zu den Anwendern insbesondere im Bereich Behörden aber auch Geheimdienste V die hatten lange Geschichte in Zusammenarbeit mit Armee und Geheimdiensten schickt die sozusagen so maintainer engineers nennen die sich hin also die sind so ein bisschen ernert mich ein bisschen an die an die staatstreuer na ja kriegt man auch so ein so ein Produkt so schön mit Anleitung und da kommt dann jemand wenn ein Problem auftaucht also so eine gebrauchsfertige analyseplattform und sie hat M das wurde natürlich kzruh auch explizit mal kurz oder wurde überhaupt mal angesprochen sie hat eine Möglichkeit osin zu integrieren also Daten die z.B aus sozialen Netzwerken kommen die offen verfügbar sind die nicht Teil der polizeidatenbanken sind denn die verschiedenen polizeidatenbanken sollen da integriert werden um eben die Datenanalyse zu machen aber nicht unbedingt Daten von außen ist auch ein Problem ganz praktischer Natur denn normalerweise hängen natürlich polizeidatenbanken nicht am Netz aber wenn man oh sind Daten hinzufügen will dann muss braucht man natürlich Netzzugang und so weiter also mit den Problemen die kommen die da kommen wir naer mal drauf zurück und ich habe noch mal aus dem sozusagen juristischen Formulierungen die aus dem Urteil sind rausgenommen weil ich fand das eigentlich sehr treffend als sind bisher unverbundene automatisierte Dateien und Datenquellen in analyseplattform die vernetzt werden und die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktion systematisch erschließen hat eigentlich eine ganz gute Definition sie ist aber absolut und Methoden offen formuliert wden Teil davon ist warum diese bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden denn sie haben viele Regung einfach überhaupt nicht getroffen und sie haben natürlich auch die Tür geöffnet für zukünft
ige Software Produkte die da auch reinfielen als letzten Punkt zu diesem was die Software können soll bevor wir euch mal kurz zeigen wie die aussieht und wollen wir noch mal die besonders sens Daten Ansprechen auf die werden wir später auch noch mal zurückkommen die sind in der Anhörung natürlich auch speziell erwähnt worden nämlich Daten aus beschlagnahmten Smartphones Daten aus stadstrojaner einsetzen die im Amtsdeutsch immer noch online dururchsuchung heißen Daten aus der TKÜ das Telekommunikationsüberwachung Daten aus der Wohnraumüberwachung vollkommen klar ist dass diese Daten in einer besonderen Weise geschützt sind insbesondere weil sie auch den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung also die Intimsphäre von Menschen betreffen können weil natürlich da wieder Daten von Dritten dabei sind ja und weil eigentlich andere voraussetzung für die Nutzung dieser Daten bestehen und auch darau wen wir später noch mal zurückkommen wie der Teil da konkret wird und in Hessen da haben wir gerade mal gestern Nacht im Koalitionsvertrag nachgeschaut was da eigentlich steht zu hessenata da hat sich ja eine schwarzrote Koalition z Zusam gefunden und die haben auch gleich noch ist uns bald die Kinder da runtergefallen künftig für den Einsatz dieser Software die in Hessen Hessen data heißt IP Daten Mautdaten und sonstige verkehrsüberwachungsdaten eingeplant die wollen sie also auch noch integrieren das ist das erste Mal zumindest in meiner Erinnerung dass sie so drei die Mautdaten die ja angeblich sakrosank sein sollen jetzt auch noch in diese Analysesysteme integrieren wollen war schon großer Schreck natürlich existiert dieses Gesetz so noch nicht aber wir wissen dass es Koalitionsverträgen ja manchmal auch was umgesetzt wird nicht wahr wir zeigen euch mal kurz wie die aussieht nur damit ihr eine Idee bekommt ist also von der vom graphical user interface jetzt nicht gerade jetzt nicht gerade der hippe shit ich zeig euch erstmal also sieht es ungefähr aus ja wenn man die such ja
ihr seht sozusagen im Hintergrund oder die die dahinterliegende Datenbasis ist sozusagen durch dieses Netz gekennzeichnet wenn man sich die Werbefilme anseht von denen eine ganze Reihe gibt die eignen sich übrigens ganz toll zum einschlafen kann ich euch empfehlen wirklich so eine Stunde werbwiide haben die und dann labern die immer so viel da ganz anders aus den dann haben die so die haben so military Style Beispiele ja wie sie in kurz vor Taiwan ein Kriegsschiff abfangen und so s immer all in so army haben ja aber so sieht es halt in Wirklichkeit aus so bei deutschen Behörden ich habe jetzt noch mal ein Beispiel weiteres Beispiel das ist von einem Werbevideo selbst da sieht man mal wie sich so ein Graf auffächern würde wenn man also drauf klickt und die Suchfunktion nutzt und dann sieht man wo die Daten also der einzelne Sachbearbeiter Polizist meistens kann sozusagen dann sehen wo die Daten herkommen und da weiterkilicken also efäh kann man sich das vorstellen okay dann wollen wir mal über die Bundesländer reden oder genug der zuusagen Einleitung ich würde auch sagen dann schauen wir uns mal an wo die Software in Deutschland eingesetzt wird und da haben sich ein paar Bundesländer ganz besonders hervorgetan allen voran Hessen mit hessenata hessenata wird seit 2017 benutzt oder auch wie die wie die cool kids aus dem Innenministerium in Hessen sagen habe ich gestern noch gelesen die Gangster bekämpfungssoftware und aber ein weiteres Bundesland ist NRW dort gibt's gleich zwei Tools für predictive policing einmal Skala und einmal dr oder da wie man es aussprechen möchte Skala dient aber vor allem dazu kriminalitäts Schwerpunkte zu identifizieren also zielt mehr auf Orte und nach eigenen Angaben werden da keine personenbezogenen Daten verwendet ganz anders aber da oder dr basiert wiederum auf palaner gothem und ist mit den gleichen Gefahren und Risiken verbunden genau und wo wir von staatliche Überwachung reden ist natürlich Bayern auch nicht immer weit ähm und zwar h
at sich Bayern hier nicht nur gedacht wir schließen uns dem an sondern wir setzen auch noch eins oben drauf was man nich wissen muss bei Hessen und NRW ist die haben ausgeschrieben ne wir brauchen jemand der uns solche eine Software zur Verfügung stellt wer könnte das denn machen wenn man ein bisschen ins Detail guckt sieht man dann allerdings auch sehr schnell dass diese Ausschreibung schon sehr auf parland hier zugeschrieben waren da wollen wir jetzt aber nicht ins Detail gehen Bayern hat sich auch gedacht okay wir müssen ja ausschreiben aber wir machen das so dass es dann nicht nur für Bayern gilt sondern wir machen einen Rahmenvertrag dem können sich dann auch alle anderen deutschen Bundesländer und auch der Bund anschließen mit eben dem Gedanken dass diese ganze karzeug hier dann irgendwann mal schwarz wird tatsächlich ist es so Bayern hat jetzt Vera ist es dort wird es dort genannt und hat aber noch kein Gesetz was heißt das denn heißt das jetzt noch nicht eingesetzt wird natürlich doch äh in ein sogenannten Testphase und da muss man auch sagen das ist auch jetzt nichts neues das hatten wir zuerst in Hessen also hessen hatte hatte die Software und einfach erstmal eingesetzt ohne gesetzt zu haben das gleiche haben wir dann auch in NRW gesehen auch die haben gesagt ja da braucht man doch kein Gesetz für das ist doch jetzt nichts schlimmes oder und glücklicherweise nach Druck auch von den Datenschutzbeauftragten wurden dann Gesetze eingeführt hoffentlich dann auch in bald in Bayern ähm interessanterweise gibt's auch das Gegenkonzept in Hamburg Hamburg hatte ein Gesetz schon relativ lange hatte aber die Software nicht also wesentlich grundrechtsschonender von der Konstellation her als jetzt das in Bayern und sonst wo der Fall war gleichzeitig jetzt noch mal zurückzukommen auf Vera und die Möglichkeit dass andere da jetzt auch mit aufspringen fangen wir vielleicht mal an mit dem Bund bisher gibt es aus dem Bundesinnenministerium noch nicht die Pläne allerdings hat
die CDU schon in den Bundestag eingebracht Pläne dass auch auf Bundesebene wa genutzt wird und wir haben uns dann auch gedacht wie sieht's eigentlich aus mit den anderen Bundesländern und da hat konanz Konstanz einfach mal nachgefragt genau wir haben die einfach mal alle abgefragt alle Bundesländer und zwar nicht nur welche Arten von pantier die einsetzen sondern ob sie andere Pläne haben für ähnliche Softwareprojekte wir haben aber auch gefragt inwi weit sie was ja vom Februar diesen Jahres ist irgendwie einschätzen wie ihre Einschätzung verändert hat und das ist ein bisschen der Grund warum Hamburg und Berlin hier noch mal extra angezeigt sind obwohl er sozusagen der palantier Lover Block der ist sozusagen da schwarz derentschuldig mich übrigens für das Blau ich bin darauf hingewiesen worden dass die freien wler nicht blau sind aber soll nur die koalitionsfarbe sein man immer klar ist wer da irgendwie regiert als tut mir leid jedenfalls haben wir deswegen Hamburg und Berlin extra ausgezeichnet weil zum einen in Hamburg die Entscheidung noch nicht gefallen ist ja ob wir da eine neue Gesetzesgrundlage bekommen nachdem der Paragraf nichtig ist und wir haben Berlin und Berlin hat sehr deutlich gemacht in der unserer Antwort dass sie zukünftig planen solche Software einzusetzen ich will mal für den will mal für den Rest der Bundesländer noch ein paar Aussagen machen Bayern hat im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis ist ja auch wichtig sehen aber diese Software nicht als predictive policing weil sie ja keine Vorhersagen macht wahrscheinlich so eine Art kommen wir später noch draf zurück auf diese Probleme mit predictive policying in Berlin haben wir das erste Mal die Antwort bekommen dass das Interesse vor allen Dingen darin besteht sich an dem Rahmenvertrag den Jürgen eben erwähnt hat den Bayern gemacht hat zu beteiligen da verweisen die so ein bisschen auf Effizienz und Kosten und sagen sich der Vertrag in Bayern gibt ja her dass andere Bundes sich anschließen und
da will Berlin ganz offenbar hin in namentlich der Antwort diese uns jetzt im Dezember geschickt haben auch badenwürttenberg hat so geantwortet und Thüringen mit der interessanten Anomalie dass die gleichlautend dir anfordert haben so wortidentisch also wir haben badenwürttenberg und Thüringen offenbar in einer engen Zusammenarbeit zwischendurch ist Hal zwischen dem Urteil und jetzt es hat auch noch jüren hat schon angedeutet dieser Versuch gemacht wden über die Innenministerkonferenz die anderen Bundesländer zu überzeugen in diesen Rahmenvertrag einzusteigen um eine Polizei ist ander Sache aber um eine Datenbasis und Software zu haben die länderübergreifend genutzt wird damit sind die aber gescheitert also einige Bundesländer wollten sie nicht anschließen aber nicht mal alle unionsgeführten haben sich dafür ausgesprochen also gibt sozusagen so ein bisschen den Versuch dadurchzudrücken aber er ist eigentlich gescheitert dennoch haben die meisten Antworten in den Bundesländern so ein generelles Interesse und vor allen Dingen aber auch so ein bisschen diese so Statements die wir brauchen ja natürlich Form von digitaler Datenverarbeitung was natürlich niemand in abrete stellt dann haben wir noch sch hestein und Niedersachsen und SachsenAnhalt die keine Planung keine Überlegung und keine Vorhaben haben und dann haben wir noch Saarland die waren besonders lustig die haben geschrieben nein Ende der Mehl auch ganz okay wir haben noch eine interessante Antwort von Bremen bekommen wir auch sehr schön fanden in Bremen schrieb uns also ist ja ist ja Zusagen Senatorin oder Senator weiß ich jetzt gar nicht schreiben Sie doch bitte direkt der Polizei Bremen also während der üblicherweise die Polizeien bei uns sich die Gesetze machen uns hat ja jetzt nicht interessiert was die Polizei gerne hätte das wussten wir schon das sagen sie auch immer aber wir wollten natürlich wissen was die Gesetzgeber Plan na ja gut und dann haben wir auch noch zwei nicht antworten alle haben geschafft
zu antworten innerhalb von 10 Tagen oder so äh und die erste nichtantwort ist aus Brandenburg wir wissen es nicht aber interessiert vielleicht doch kein das anderees Hessen aber da konnten wir natürlich in den aktuellen Koalitionsvertrag blicken und da wissen wir sehr genau was da geplant wird und da haben wir eben schon angegeben dass hat eben auch den die Art der Daten enorm erweitert und das vor allen Dingen auch plötzlich da Mautdaten auftauchen die ja eigentlich nie für solche Zwecke verwendet wordurden okay jetzt haben wir eigentlich ungefähr einen Überblick jetzt wissen wir was so ist im Bund haben wir dann auch noch nach gefragt aber keine konkreten Planung kann der Bundesinnenministerium derzeit mitteilen na gut hat uns jetzt auch nicht so wahnsinnig überrascht und über die konkreten Planung in Hessen sprechen wir ja gleich noch dann wollen wir mal über die Risiken reden nicht W genau so jetzt haben wir schon ein bisschen so die staatliche Perspektive gehört und was so das Interesse dahinter ist aber warum wir das natürlich alles so skandalös finden hängt natürlich mit den Gefahren und Risiken zusammen die der Einsatz mit sich bringt Punkt ein es sind vielfach Unbeteiligte betroffen das liegt daran dass die Polizei ja nicht nur Daten von Straftäter innen hat sondern auch von ganz vielen unbeteiligten Menschen ihr könnt euch sicher vorstellen man geriet mal ein Verkehrsunfall Daten werden von der Polizei aufgenommen klar die werden auch wohl gespeichert und sind somit in den Datenbeständen die potenziell mit einbezogen werden können ein anderes Beispiel wäre wenn man als Zeug in oder Anzeigenerstatter in ähm mal bei der Polizei auftaucht dann wird man immer in Vorgangsdaten also die Daten die die Polizei zu dem jeweiligen Vorgang speichert werden auch die personenbezogenen Taten Daten der Zeuginnen und Anzeigeerstatter innen gespeichert und ein ganz großer Punkt auch deswegen haben wir den auch so prominent mit auf unsere fodien aufgenommen sind Daten aus F
unkzellen Abfragen dabei werden telekommunikationsverbindungsdaten für eine ganze Funkzelle abgefragt und da sind ja in der Regel nicht nur Straftäter innen angemeldet das heißt man kann relativ schnell ins Visier von Polizeibehörden geraten obwohl man eigentlich noch nie irgendeinen Anlass dafür gegeben hat und im schlimmsten Fall merkt man das auch gar nicht weil die anschlussmaßnahmen können natürlich auch alle einfach heimlich sein ein weiterer großer Punkt sind die diskriminierungseffekte die dadurch verstärkt werden die sind in polizeidatenbanken natürlich schon irgendwie angelegt ich meine muss man sich nur mal kurz fragen wer wird denn besonders häufig von der Polizei kontrolliert von wem liegen da besonders viele Daten es führt natürlich zu zu stigmatisierungseffekten und ja kann dazu führen dass ganze Personengruppen unter Generalverdacht gestellt werden aber es können eben auch umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden weil man ja quasi durch den Einsatz der Software nicht nur die Daten zusammenführt sondern man langt erlangt auch ganz neues Wissen ganz neue Informationen über die Personen das heißt welche Gewohnheiten haben die welche verhalt weisen mit wem trifft man sich an welchen Orten hält man sich auf und das Bild das da oft dann aufgerufen wird und das eigentlich auch ganz gut trifft das so der gläserne Mensch genau und kommen wir jetzt mal zum schönen Schlagwort predictive policing und Konstanz hat ja schon versprochen dass wir auch ein bisschen was erzählen aus der mündlichen Verhandlung wie das so da abläuft man muss sich das so ein bisschen so vorstellen dass tatsächlich das Gericht auch dann einfach die Leute fragt wie sieht das in der Praxis aus wofür nutzt ihr das alles wofür braucht ihr das und das Gericht hat wenig sonst Möglichkeiten da reinzugucken die können sich die Software selbst gar nicht angucken ist also ein bisschen daran gebunden was dann so erzählt wird und zu diesem zu dieser Frage warum braucht ihr eigentlich sowas w
ie palanier goofem wurde dann so auch eine schöne Geschichte erzählt also so bei mir hat das so das Bild hervorgerufen so wenn man so ein Krimi schaut und ja Mordfall und irgendwie alles unklar und irgendwann setzt sich dann die Ermittlerin noch mal hin und geht alles durch und seht auf Seite 17 der Akte den Hinweis und findet das und so wurde das so ein bisschen da gestellt in der Verhandlung dass wir quasi eine Software brauchen die das macht was ja sonst auch Polizeibeamte und Beamtin auch schon selbst machen das wiederspricht dann aber vollkommen dem was man so ein Werbevideos sieht wo es eben dann doch plötzlich darum geht eigentlich so ein bisschen vorherzusagen was wird denn in der Zukunft sein also zwischen den Zeilen spielt dann wirklich so mit die Frage dass ich halt ein morgens eingeben könnte wer könnte denn heute mal Verbrechen begehen und dann wird mir halt ein Name ausgespuckt und das ist halt das prodictive policing das wir alle befürchten wir gehen gleich noch darauf ein wie viele wie weit das dann überhaupt möglich ist nach dem nach dem Urteil noch gleichzeitig da gehen natürlich enorme Risiken raus also das eine ist natürlich was wird die Software auch hauptsächlich ausspreen natürlich marginalisierte Gruppen ne das ist das eine das andere ist auch einfach dieser grundsätzliche Gedanke ich habe noch gar nichts getan trotzdem taucht mein Name schon irgendwo auf und ich bin verdächtig einfach nur weil ich irgendwie vielleicht die falschen Freunde habe auch einfach falschen Supermarkt war zum falschen Zeitpunkt oder vielleicht habein ich auch wirklich auch manchmal auf System sauer aber solange ich nichts tue ist das ja auch erstmal in Ordnung so viel zum prodictive policing und dann noch zum schönen Punkt zckfindung der wird heute noch ein paar Mal fallenes Wort kennt ihr vielleicht hauptsächlich so ein Bereich dsgvo Datenschutz Daten die zu einem Zweck erhoben werden dürfen auch nur für diesen Zweck genutzt werden Das gibt's auch erstmal ganz norma
l Verfassungsrecht auch im Polizeirecht da bedeutet das im Kern wenn jetzt für wenn ich eine Maßnahme anwende also beispielsweise ein Telefonat zwischen A und B wird überwacht weil wir denken dass A irgendwie ein Anschlag planen könnte oder so wenn am nächsten Tag dann gedacht wird hey der B ich glaube der hat eine Sachbeschädigung begannen dann dürfen diese Daten nicht einfach auch zur Ermittlung von diesem von dieser Sachbeschädigung genutzt werden ist ja irgendwie ganz klar jetzt muss ich aber einen Begriff hier noch nennen um auch ein bisschen die juristische Fortbildung zu betreiben und zwar ist das die hypothetische datenneuerhebung ähm schwieriger Begriff Konstanze hat mich gezwungen das zu erzählen möchte ich dazu erzählen nein was bedeutet das also im Polizeirecht ist es schon möglich dass Daten noch mal neu verwendet werden für was anderes wenn für diesen zweiten Zweck die Daten auch noch mal neu erhoben werden könnten stellt euch einfach vor es geht um eine Person C äh bei der denkt man irgendwie die wird irgendwas machen mit ihrem Auto äh und dann ruft man halt bei der Kfz Zulassungsbehörde an und fragt was ist eigentlich das nummernzeichen ja dann hat man dieses Datum und jetzt kommt irgendwie zwei Stunden später noch was anderes rein auch mit C auch irgendwie im Bereich Autos aber es ist jetzt was neues dann muss müssen die Beamten und Beamte natürlich jetzt nicht noch mal da anrufen und noch mal neu für diesen zweiten Vorgang nachfragen wie ist denn das das Kennzeichen sondern sie können dann schon das Kennzeichen auch für das zweite verwenden aber eben immer nur dann wenn auch wieder die gleichen Voraussetzungen vorlegen und das ist hier gerade das Riesenproblem wir haben hier einfach datentöpfe und die werden einfach massenweise Daten reingeworfen teilweise sind die dann so ein bisschen gekennzeichnet und werden vielleicht ein bisschen rausgefiltert aber und da nehme ich jetzt mal das Beispiel der Vorgangsdaten ja ich stelle einen Antrag bei einer B
ehörde einfach um zu wissen was habt ihr denn über Daten für mich liebes Landeskriminalamt Hessen dann wird da ein Vorgang aufgeschrieben Jürgen Bering hat nachgefragt was für Daten da sind und das geht dann mit in diesen datentopf rein plötzlich bin ich dann doch im System genauso wie wenn ich jemand Anzeige und sage hey ich war dann und dann da ich habe da was gesehen oder mein Fahrrad wurde gestohlen ähm alles irgendwie alltägliche Sachen Verkehrskontrolle das landet dann plötzlich alles drin wird eben nicht geschwärzt ähm und dann sozusagen wird's halt vollkommen ausgewertet jetzt für neue Zwecke und das ist eben das Risiko das riesen Risiko was hier besteht dass diese Zweckbindung die wir eigentlich so als auch heiligen Gral haben in dem Bereich durch die Software einfach mal umgangen wird zu den technischen Details noch ich w vielleicht noch eine Anmerkung machen zu dem was was bisher gesagt wurde in der in der mündlichen Anhörung kann man natürlich auch ein paar Details zu diesen Fragen erfahren die wir nicht wussten beispielsweise bei den funkzeilenabfragen die du erwähnt hattest in welcher großen Fülle das passiert also 100.000fach wir haben noch eine Menge mehr gelernt wir haben gelernt wie z.B die Zugriffe sind in ihrer Anzahl also man hat angenommen am Anfang als die Software eingeführt wurde vielleicht ein paar Dutzend und dann vielleicht wenige hundert Sachbearbeiter der Polizei darauf zugreifen können und im Rahmen der Anhörung kam aus das sind viel mehr das wird also jährlich tausendfach benutzt das heißt ist so typisch für dieser Anhörung in Karlsruhe dass insbesondere die Prüfbehörden hier die Datenschutzbeauftragten von von Hessen und Hamburg einfach mal ganz konkrete genannt haben die man sonst in den schriftlichen Stellungnahmen in der Regel nicht findet und die übrigens auch wie wir nachher erfahren haben viele von den Parlamentarier nicht wussten in den Bundesländern die betroffen waren also die rollenvergabe ist prinzipiell ein Problem der He
rsteller wirbt von Anfang an also mE die Firma ist 2020 an den sozusagen an den Aktienmarkt gegangen aber da war die 16 Jahre alt die Firma wirbt von Anfang an für ihre Armee und geheimdienstkunden damit dass man die Protokollierung voll im Griff hat jeder Einzelne geheimdienstanalyst kann D nachvollzogen werden und jeden Klick also das ist ein spezielles Feature mit dem die werben aber es löst letztlich die transparenzdefizite nicht bei den Kontrollbehörden denn das müsste ja auch jemand tun das heißt die Klagen der Datenschutzbeauftragten bestanden natürlich auch darin dass ein Teil von den Funktionalitäten und Protokollen den gar nicht zugänglich ist und so kommen wir natürlich auch dazu zu sagen da müssen bei der Transparenz Fortschritte gemacht werden ja und andere ist die Fehleranfälligkeit aber die Fehleranfälligkeit die ist natürlich nicht spezifisch für diese Software sondern die liegt auch darin begründet dass natürlich Polizeidaten fehleranfällig ist ein lange bekannter Fakt da gibt's auch eine ganze Menge wissenschaftliche Forschung zu ist falschchreibung von nen ja Dinge die einfach passieren oder also Typus die fehlerf ist einfach schlecht da denn das bei Analyse über Polizeidaten auch Dritte betroffen sind die überhaupt nichts damit zu tun haben ist glaube ich ein Fakt den man nur reduzieren kann aber nicht eliminieren aber die ist natürlich erstmal gegeben und die wurde dort auch durchaus in der Anhörung relativ deutlich eingeräumt muss man schon sagen aber das liegt natürlich auch daran dass die ein ziemlichen weltwuchs haben man muss sich ja klar machen wie die Daten geartet sind und aus welchen sehr unterschiedlichen Datenquellen die halt zusammengeholt werden äh jüren willst du noch mal Beispiel sagen mit dem ähm Vorgangs bearbeitungssystem da ist der glaube ich am deutlichsten geworden oder ja ähm also konkret also jetzt noch mal zum vorgangsbearbeitungssystem da geht halt irgendwie erstmal alles rein und da gibt's halt keine schwerzung in ander
en datenbankensystemen so gerade also wenn wenn jetzt TKÜ also telekommunationsüberwachung oder so gemacht wird das dauert ein bisschen bis das in die Daten dann geht weil das eben markiert wird teilweise werden da eben dann Unbeteiligte geschwerzt kernbereichsinformation also wenn ich einfach irgendwas erzähle über meine sexuelle Orientierung z.B das wird da auch geschwerzt in den Vorgangsdaten wird das erstmal alles nicht geschwerzt sondern da gehen auch nur limitierte Sachen erstmal rein aber erstmal landet das in dem Topf drin auch noch gerade und dann fragt man sich ja okay aber was wird eigentlich normalerweise mit diesen Sachen gemacht und jetzt noch mal zurück zu meinem Kriminalfilm ja normalerweise guckt eben da niemals jemand rein sondern das ist einfach wirklich so für die Selbstorganisation ne wie das halt bei all Behörden ist da gib irgendwelche Vorgangsdaten jetzt bei der Polizei wird das dann plötzlich genutzt und führt eben gerade dann plötzlich dazu dass man eben sagt ja jetzt haben wir hier doch was rausgefunden was man eigentlich so nicht hätte rausfinden dürfen wir müssen ein bisschen sputen wir haben noch eine Sache die jetzt hier nicht drauf steht aber die ich als Risiko explizit noch mal erwähnen W ist natürlich eine krasse Abhängigkeit in die sich die Behörden begeben und die ist auch nicht irgendwie theoretisch denn pand hat eine Geschichte da gibt mittlerweile ein interessantes wissenschaftliches paper drüber wie sie ihre eigene Kunden verklagt z.B NYPD die New Yorker Police Department die sich irgendwann entschieden haben sich von palantier wieder zu verabschieden und gerne Ihre Daten gehabt hätten ja oder Pentagon palantier hat einach mal Pentagon verklagt um paar Millionen paar 100 Millionen ja also die haben diese Abhängigkeit ist natürlich auch ein Risiko das ist nicht unbedingt ein technisches aber ist natürlich ein riesen riesen Risiko we wir auch aus anderen Bereichen kennen ich sag nur wahlcomputerhersteller oder so also da fen uns
VI Beispiele ein wen wir uns ein bisschen sputen denn wir wollen über das eigentliche Urteil natürlich auch noch sprechen den das kommt jetzt was steht denn eigentlich drin denn wir sagen das doch deshalb weil zwar an dem Tag viel berichtet wurde ja war die Tagesschau war alle da aber glaube es gibt nicht viele Menschen die sich damit intensiv beschäftigen und da wollen wir natürlich auch gerne gegenarbeiten wir wollen informieren darüber was eigentlich in dem Teil drin steht genau und zwar am 16 Februar dieses Jahres wurde es entschieden aber vielleicht ganz kurz wie kam es dazu Konstanz hat auch schon gesagt wir hatten die Vorschriften gesehen und damals im Zusammenhang auch mit anderen Vorschriften schon auch bisschen her gedacht das kann ja eigentlich nicht sein das muss man ja eigentlich mal angreifen und das hat dann glücklicherweise das bundesverfassungsricht genauso gesehen bevor wir jetzt dann vielleicht einfach wirklich auf den Inhalt eingehen noch die Frage ist es das letzte Verfahren ein Verfahren ist tatsächlich noch anhängig wir haben ja schon auch gesagt also wir hatten ja zu Hessen und Hamburg geredet darum geht's in dieser konkreten Entscheidung aber NRW gibt's ja auch noch und das Verfahren NRW ist anhängig und was da passiert ist ist das Innenministerium und andere wurden um ihre Stellungnahmen gebeten vom Gericht das heißt das Gericht ist sitzt da schon dran diese Stellungnahmen da wurden jetzt aber die Fristen einfach verlängert das heißt was dann passiert als nächstes ist wir kriegen die Stellungnahmen können also auch noch mal drauf antworten und dann mit ein bisschen Glück wsen wir dieses Jahr da auch schon mehr aber was wissen wir denn jetzt schon wir wissen jetzt schon vielleicht fangen wir mal an mit den schlechten Nachrichten die schlechten Nachrichten sind das der Einsatz von solcher gr Software ist grundsätzlich schon auch möglich in Deutschland das hat das Gericht festgestellt ähm gleichzeitig und hier liegt dann jetzt das gewonnene h
at es sehr enge Voraussetzungen aufgestellt die eingehalten werden müssen damit solche Software eingehalten werden und das erste und das komme ich wieder zu meinem zweckbindungspunkt ist ja im Gesetz muss schon stehen dass da irgendwie Zweckbindung eingehalten wird aber was in in der mütlichen Verhandlung eben auch klar wurde ist es passiert in der Praxis teilweise gar nicht so sehr und diese Regelung die zwettbindung muss eingehalten werden die läuft dann einfach leer und was das Gericht dann eben gefordert hat sind ausreichende Vorschriften zur Kennzeichnung das genau geregelt wird wann wird wie was gekennzeichnet um eben klar zustellen dass die Töpfe separat sind dass ich eben nicht für jede Sachbeschädigung plötzlich auf irgendwelche Daten zugreifen kann die bei einer wohnraumdurchsuchung gefunden werden könnten oder ähnliches genau aber weil man auch neues Wissen erlangen kann durch die Analyse kann man es dabe nicht belassen sondern dann müssen in der Regel noch weitere Anforderungen erfüllt sein welche das sind hängt davon ab wie schwer der Grundrechtseingriff im Einzelfall ist und genau deswegen muss man sich als nächstes Fragen ist es jetzt ein besonders schwerer grundriff oder Grundrechtseingriff oder nicht so schwer und da gibt's ein paar Punkte die besonders relevant sind und die man beachten muss das erste ist welche Art hat eigentlich das neuerlangte Wissen ist es besonders privat besonders persönlichkeitsrelevant also kann man wirklich so ganze Bewegungsverhaltens oder Persönlichkeitsprofile erstellen lässt die Software vielleicht Rückschlüsse auf z.B die sexuelle Orientierung von Menschen zu was so ein besonders krasser Eingriff wä die zweite Frage ist aber auch wie hoch ist es Risiko für Unbeteiligte dass sie dann wieder ins Visier der Polizei nicht wieder sondern das erste Mal ins Visier der Polizeibehörden kommen und wie hoch sind die diskriminierungsrisiken und zwei Punkte hat das Bundesverfassungsgericht da besonders hervorgehoben weil sie so ei
n bisschen diese drei Fragestellungen die ich gerade angerissen habe auch bedingen einmal Art und Umfang der analysierten Daten und die angewendeten Analysemethoden also Art und Umfang der Daten zielt natürlich so ein bisschen auf die Menge wie viele Daten fließen da jetzt tatsächlich ein Art aber auch wieder was für Daten sind das wie persönlichkeitsrelevant sind die habe ich da biometrische Daten drin oder gar Kommunikationsinhalte dann die angewendete Analysemethode hängt ein bisschen davon ab was der Gesetzgeber dann im Einzelfall auch zulässt da muss man sich immer fragen wie komplex ist der Abgleich hat man vielleicht nur Suchenden Vergleich oder hat man doch irgendwie eine mehrstufige Analyse ähm sind das Ergebnis vielleicht ein wirklich gefährlichkeitsaussagen über Personen da spielt dann auch wieder mit rein wie fehleranfällig ist die Software überhaupt und ein Punkt den das Bundesverfassungsgericht hier auch angesprochen hat ganz explizit ist der Einsatz von KI im Sinne selbstlernender Systeme und zwar hat es dazu gesagt dann hat man besonders hohes eingriffsgewicht und vor allem gerade dann wenn es von privaten Anbietern stammt diese Software und dann hat's eben auch noch mal stark gemacht dass dann verfahrenssicherungen notwendig sinditer genau und zwar fangen wir genau verfahrenssicherung aber vielleicht auch noch mal zu zu der Möglichkeit okay also wurde ja viel aufgestellt wie kann man das eigentlich dann anwenden das ist WS Verfassungsgericht zwei Dinge betont jetzt werde ich schon wieder hier so juristisch und zwar mit dem Begriffen Normen Clown stimmt also es muss halt einfach sehr bestimmt sein es muss genau geregelt sein was an Daten reingeht wie das analysiert wird normenklar ähm ist ein Begriff der hauptsächlich damit zu tun hat wie sehr ich im Gesetz verweisen darf und ich weiß nicht ob jemand von euch schon mal in so ein Polizeigesetz reingeguckt hat was da schön gerne drin steht ist dass von einem Gesetz wird ins nächste verwiesen dann ins d
ritte dann ins vierte dann ins fünfte und es mus Verfassungsgericht sagt hier auch das geht doch nicht ne also weder äh die PolizeibeamtInnen wissen dann eigentlich noch wofür sie das anwenden dürfen und ich als Person der die vielleicht überwacht wird weiß es erst recht nicht und also das darf überhaupt nicht sein es muss absolut klar sein wenn ich hier irgendwelche Einschränkungen machen möchte was es Bundesverfassungsgericht allerdings ermöglicht hat explizit ist dass nicht der Gesetzgeber alles regelt sondern dass die Verwaltung sich auch selbst Vorschriften gibt in denen Sie dann die Details regelt die die Vorstellung des bundesverfassungsrichtes hier aber dass ist dass der Gesetzgeber erstmal sagt okay du brauchst eine Kennzeichnungspflicht Liebe Behörde die Behörde sagt dann okay wir haben das verstanden wir sehen das Gesetz da steht das drin und wir sagen jetzt wie wir das konkret kennzeichnen also wir erformen aus okay wann kriegen wir die Daten über welche Prozesse wird das geregelt das kann der Gesetzgeber nicht alles machen das verstehen wir auch irgendwie alle dass diese technischen Sachen dann halt auch irgendwie im Rahmen der Behörde geregelt werden müssen und es ging in dem in Urteil nicht viel um die Kontrollmöglichkeiten aber trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar und deutlich gesagt wir brauchen eine effektive Kontrolle und hat dann auch gesagt okay das kann auch mehrstufig sein es kann sein dass irgendwie die internen Datenschutzbeauftragten gewisse Kontrollfunktionen haben also reguläre Kontrollen z.B dann aber irgendwie die Landesdatenschutzbeauftragten auch noch mal das Gesamtkonzept angucken und ähnliches also das hier ein Hand in Hand passiert ähm das wurde schon gesagt ist aber auch nicht die einzige Möglichkeit wichtig ist vor allem dass es eben effektiv ist und damit kommen wir jetzt mal zur Frage weil wie gesagt das in Hessen war ein Erfolg Hessen hat reagiert hat ein neues Gesetz erlassen die wollen nämlich weiterhin die So
ftware verwenden wir hatten ja schon auch angesprochen es sind sogar noch mal Verschärfung geplant aber das ist jetzt das das ist schon alles recht was hier jetzt auf dieser Folie steht das gehen wir jetzt mal einmal ganz kurz mit euch durch gucken mal ob das jetzt besser oder schlechter ist und gehen dabei aber auch schon noch mal ein bisschen darauf ein wie es jetzt vielleicht im kommenden Jahr sogar noch mal noch verschlimmert werden könnte genau also es werden nach wie vor Daten unbeteiligter Personen einbezogen zwar das muss man schon irgendwie zugestehen die Vorgangsdaten von Unbeteiligten sind jetzt ausgeschlossen aber dafür werden explizit Asservate also Daten aus asservaten einbezogen z.B das können USB-Sticks sein Laptops Smartphones da sind super viele Daten von Unbeteiligten drauf telekommunikationsüberwachungsdaten sind auch mit drin auch viele Daten von Unbeteiligten und und vorher hatten wir ja diese Funkzellenabfragen mit den Verkehrsdaten auch schon mal erwähnt die sind tatsächlich nur für eine tatbestandsalternative ausgeschlossen und insgesamt dass man es vielleicht bisschen einordnen kann haben wir drei Tatbestandsalternativen dann ein zweiter Punkt ist dass die neugelung auch die Nutzung bei sogenannten vorfeldstraftaten und bagatellelikten zulässt bagateldelikte in dem Bereich werden z.B ist es auch möglich für m den Besitz wenn man sucht quasi oder es geht um die Verhütung vom von der Straftat Besitz von Betäubungsmitteln also auch dafür kann man die Softw einsetzen aber eben auch bei diesen vorfeldstraftaten und da kommen so zwei Sachen zusammen die man vielleicht erklären muss zum einen ist es möglich die Software schon zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten einzusetzen das bedeutet man braucht noch gar keine konkretisierte Gefahr also schon mal weit im Vorfeld und dann kommt dazu dass die Straftaten die man da doch verhüten will auch sogenannte vorfeldstraftaten sein können es sind typischerweise Straftaten ähm da ist doch gar nichts wi
rklich passiert also es ist noch niemand verletzt so ist noch nichts kaputt oder so was so ein bisschen in relativ häufig in den Medien war in letzter Zeit in Verbindung mit klimaaktivismus ist so die Bildung einer kriminellen Vereinigung und wenn man die zwei Sachen zusammen nimmt also so eine vorfeldtsstraftat e schon ich mache mich Strafbar obwohl noch nichts passiert ist und aber die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten dann kommt man halt wirklich sehr weit vor die Gefahr eigentlich und dann könnte man sich z.B in dem Fall schon fragen kann man dann schon die Software einsetzen wenn sich eine Person wiee Klebstoff kauft oder so also ihr seht was das Problem ist weiterhin werden auch riesige Datenmengen einbezogen hier gibt's wirklich kaum Einschränkungen wir haben trotzdem eben die Vorgangsdaten drin auch wenn die unbeteiligten ausgeschlossen sind pldaten Verkehrsdaten Daten aus Telekommunikationsüberwachung aus asservaten aus polizeilichen Auskunftssysteme aus polizeilichen Informationssystemen und da hat konstan auch schon was vorher dazu gesagt man kann eben auch nach wie vor ergänzend Social Media Daten einbeziehen oder Daten aus Registern und haben wir auch schon kurz angerissen im Koalitionsvertrag drohen da eben noch weitere Verschärfungen wenn man jetzt eben IP-Adressen Mautdaten und sonstige verkehrsüberwachungsdaten in Zukunft vielleicht noch Zen ja mautdatenen auf unserer Seite deswegen erwähigt die bautdaten jetzt zum fünften Mal so ist es ähm im Ergebnis haben wir auch keine Begrenzung der abgleichsschritte in der Norm steht drin man kann Daten verknüpfen aufbereiten auswerten und für statistische Zwecke anwenden so das letzte würde eigentlich schon Voraussetzungen voraussetzen dass man Sicherheitsvorkehrungen trifft dass eine ausreichende Datenqualität sichergestellt ist um Diskriminierung vorzubeugen ist es überhaupt nicht passiert ähm und so die Grenze zum predictive policing ist man also in der Gesetzesbegründung steht drin dass sie das gerade
nicht wollen aber wenn man sich mal anguckt wie die Norm ausgestaltet ist ist es am Ende wahrscheinlich schon möglich wenn man insbesondere beachtet so vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und diese vorfeldstraftaten es rückt halt alles weit nach vorn ähm ein Punkt ist auch noch ist der Ski jetzt wirklich ausgeschlossen ähm das die Formulierung relativ unklar was man auf jeden Fall sagen kann ist das eine Vorprogrammierung durch selbstlernende Systeme wohl nicht ausgeschlossen ist und dann würde ich auch an unseren zweckbindungsexperten wieder abgeben ja jetzt wird's wieder spannend und zwar einfach ganz kurz ist jetzt hier wirklich klargestellt dass Daten gekennzeichnet werden müssen und dann ausgeschlossen werden müssen ihr werdet alle überrascht sein nein irgendwie nicht so richtig ne mal wieder ist auch hier einfach das so ein bisschen es ist schon ein bisschen besser formuliert aber immer noch sehr schwammig so dass es eigentlich nicht die Anforderung erfüllt die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat auch hat es nicht die Anforderung erfüllt bei der datenschutzrechtlichen Kontrolle und zwar was nämlich gesagt wurde ist alles muss protokolliert werden konstan hat ja schon gesagt das ist auch Teil der Werbestrategie alles wird protokolliert und was jetzt drin steht ist der Datenschutzbeauftragte der Behörde darf sich das angucken der oder die Datenschutzbeauftragte des Landes darf sich das auch angucken und damit ist alles gut oder na also ich weiß nicht zwischen darf und muss das mal angucken gibt's schon ein großen Unterschied und damit irgendwie sagen wir nee das könnte definitiv noch besser werden und jetzt zum letzten Punkt das ist einer der größten Punkte also was das Gesetz hier ganz ganz viel Macht ist einfach zu sagen wir als Gesetzgeber wir entscheiden das mal lieber nicht selbst liebe Landesbehörde macht das mal und mach das mal bitte so dass es verfassungsgemäß ist das geht natürlich nicht wir haben h den Gesetzgeber Parlamentarier innen die
sind von uns gewählt und die müssen eben auch aufpassen dass unsere Grundrechte geschützt werden die können nicht hier einfach alle Verantwortlichen an die Behörde übergeben vor allem in dem Fall an die Behörde übergeben wo die Behörde natürlich Interessen hat möglichst weitgehend in unsere Grundrechte einzugreifen und das
[Applaus]
[Musik]
ja und all dies hat dazu geführt dass wir uns auch noch mal einfach überlegt haben was sind denn auch einfach unsere politischen Forderungen Konstanze möchtest du da einfach mal anfangen natürlich wir haben no Z Minuten Zeit wir müssen ein bisschen schneller machen wir sind der Meinung dass diese Art die polizeidatenauswertung an kommerzielle Anbieter auszulagern beendet werden sollte insbesondere auch an
[Musik]
[Applaus]
[Musik]
palantier ich will bei der Gelegenheit wir haben das vorher nicht erwähnt vielleicht auch noch mal sagen dass etwa von Amnesty International ganz klare Aussagen gibt über prantier und ihre menschenrechtlichen Standards denn die haben natürlich auch an Projekten mit gewirkt die ganz klar gegen diese menschenrechtlichen Standards m sozusagen arbeiten und zwar ganz aktiv insbesondere bei der Migrationskontrolle also gibt auch grundsätzliche Bedenken gegen diese Firma die aber natürlich im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde nicht besprochen würden die die aber aus meiner Sicht mit dazu gehören den man kann sich ja nicht mit einer Firma ins Bett legen und nicht fragen was die sonst noch macht auf dem internationalen Markt Z mal wenn es mit der Geschichte dieser Firma ist das zweite ist Trans wir haben nicht so viel Zeit wait for it wir haben noch einen Klopper am Ende natürlich mehr Transparenz sind ist aber einfach ähm das mussten wirer hinschreiben aber ist die Minimalbedingung warum man überhaupt eine Form von Kontrolle einsetzen kann die wir natürlich auch wollen die aber in dem Urteil auch drin steht natürlich also denn ohne die und die Datenschutzbeauftragten die in diesem Fall ja Prüfbehörden sind haben ja auch beklagt ohne die könnte man ja missbräuchliche oder aber auch fehlerhafte Verwendung überhaupt nicht aufdecken und da widerspricht sich natürlich auch die Gestaltung wie sie jetzt in Bayern ist die ja einfach nicht mal die Verträge offenlegen wollen und also total Mauern in Bezug auf Informationen über diese Rahmenverträge ja und dann zu guter Letzt oder hatten wir ein Punkt offen okay gut zu gter letzt können wir in diesem sehr exklusiven Kreis ähm noch was verkünden ähm und zwar um auch die Chancen zu erhöhen dass unsere Forderungen vielleicht auch Realität werden werden wir wohl noch mal oder nicht nur wohl sondern wir werden noch mal Verfassungsbeschwerde nämlich gegen die Neuregelung in Hessen
[Applaus]
[Musik]
einlegen wir haben unsere Zeit ein bisschen überzogen Überraschung na ja dennoch also zwei Sachen wollen wir dazu sagen die Verfassungsbeschwerde ist unglaublich löblich und wir meint Simone natürlich jetzt die GFF aber die Verfassungsbeschwerde ist immer nur so sagen hinterherräumen ich glaube den Druck den man aufbauen muss in Bezug auf den Einsatz dieser Software der muss davor Passieren der muss schon in den sozusagen gesetzgeberischen Prozessen passieren dann hinten räumt man ja immer nur ein kzruh auf insofern glaube ist auch an uns das was bisher jetzt erstmal der Standard ist der aus kzruh kommmen ist auch sozusagen in der öffentlichen Debatte mit einzubringen und natürlich auch unsere technische Expertise darin was so eine Software kann und nicht kann und entsprechend glaube ich freuen wir uns jetzt auf Fragen wenn ihr welche habt wenn ihr möchtet haben wir glaube ich noch so haben wir noch ja wir haben noch perfektes Timing wir haben noch 10 Minuten Zeit für Fragen hat genau richtig
[Musik]
gepasst genau für die Leute hier im Saal gibt's saalmikrofone hier vorne zwei da hinten zwei und ihr könnt natürlich auch Fragen über IAC oder Mastodon stellen dann landen die hier bei unseren Signal Angel im Raum und weil es relativ viele Fragen zu geben scheint fangen wir direkt hier drüben an bei Mikro ein bitte danke schön Mo hier danke für den schönen Vortrag eine Frage und zwar wir haben kurz die Software gesehen ich meine sind ja viele Softwareentwickler ich vermute mal dass da viel freie Software auch verwendet wurde die da zusammengenagelt wurde gibt's da Erkenntnisse zu was für Software drunter ist luim keine Ahnung was und in wieew weit mal über entsprechende Verwendungsbedingungen da auch Einhalt gebieten knen dass es für Dinge eingesetzt wird die man nicht haben will me GPL ja wollt ihr dazu was sagen mach du also ich weiß nur was da in den schriftlichen Stellungnahmen drin war da gibt's keine nennenswerten Informationen dazu man weiß natürlich ein bisschen was über diese Software weil die einfach eine Genese hat und weil die natürlich auch schon in anderen Kontexten eingesetzt wurde und weil eine relativ aggressive Werbung damit gemacht wird aber diese spezifischen Fragen sind da auch nicht debattiert worden ja aber ich bin also GPL klar immer gut okay macht ihr sit eigent auch so wenig bisher aber mal sehen noch nicht alles klar dann machen wir bei mikro2 weiter bitte ja er hatte da vorhin skizziert dass palantier Werbung dit macht dass alles protokolliert werden kann und alles super gut nachvollziehbar ist wie ist es denn da mit der Gegenrichtung besteht da gewisse Gefahr wenn irgendwann mal großer datenabschluss stattgefunden hat dass es dann am Ende heißt oh hier ist komischerweise eine Lücke im Protokoll gibt dann an und Ausschalter kann können die ihre bodycams ausschalten wenn sie nicht nachvollziehbar haben wollen was wer wann wie womit gemacht hat dafür haben wir keine Anhaltspunkte ähm und ich würde das eigentlich aus der Denklogik und deren
früheren Kunden in mehr als einem Jahrzehnt auch nicht annehmen ja ähm denn die h bei den Geheimdiensten und der Armee langjährige Verträge gemacht und ich denke dass sie mit der Protokollierung gr so meinen äh das wird eine Anforderung gewesen sein der früheren Kunden oder der jetzigen Kunden die sind ja immer noch so insofern also dafür gibt's zumindest in diesem Verfahren und schriftlichen Stellungnahmen auch in den Aussagen derjenigen die ähm die sozusagen einsehen können keine Hinweise genau also ich hatte auch also die Datenschutzbeauftragten hatten dazu auch jetzt da keine Zweifel an der Stelle äh un unser Punkt ist tatsächlich halt mit der protokollflecht ist alleine nicht ausreichend weil das sehen wir in anderen Punkten wo dann eben mal so ein bisschen kontrolliert wird was mit dieser Software get getan wird wird dass man eben dann doch plötzlich merkt dass es auch von Beamten und Beamten für Missbrauch genutzt wird ne eben dass eben doch mal was nachgeguckt wird der Nachbar die Exfreundin oder sowas und wenn ist halt sehr sehr schnell mal eingegeben in so einem System und wenn das protokolliert ist toll aber wenn es nie sich jemand anguckt bringt's halt trotzdem nichts okay danke dann geen wir die nächste Frage an unseren Signal Angel bitte ja eine Frage aus dem Internet und zwar zum Thema der Kontrolle aller dieser präventiven Maßnahmen wie z.B der Zweckbindung wie stellt man denn sicher dass die Zweckbindung eingehalten wird wer prüft da und wer wird geprüft am also am besten wäre natürlich eine technische Lösung tatsächlich dass man halt von vorne rein sicherstellt dass gewisse Dinge gar nicht erst in den Topf kommen sondern nur quasi zugeschaltet werden können wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Konstanz willst du dazu noch was sagen zu also das wäre die einfachste und beste Möglichkeit weil ansonsten eben doch schnell so dieses Ding ist okay ich sehe jetzt hier erstmal die Daten und dann entscheide ich schnell ob ich sie verwende oder nicht
sondern eigentlich muss das technisch von vorne rein gar nicht erst einsehbar sein außer an Ausnahmesituation okay dann machen wir bei Mikro 3 weiter ja vielen Dank für den für die Vorstellung ich habe nur eine kleine juristische Frage und zwar wie sind die existi Prozesse konform zu der dsgvo Artikel 22 zu Profiling weil das ist ja automatisiert Profiling auf Basis dessen dann Entscheidung getroffen werden okay man muss halt leider sagen bei der dgvo die gilt häufig nicht für Polizeibehörden einfach bereichsausnahme ja schade t okay Mikro 1 bitte ja ich habe zwei Fragen eine Frage ist wie wollt ihr eigentlich auf europäischer Ebene weitermachen also wollt ihr das auch auf die europäische Ebene bringen gerade im Bezug auf dem was wir heute früh gesehen haben hier in auf surveillance in France da also ser gefühlt die gehen ja gefühlt ganz ganz viel weiter und die zweite Frage ist auch aus euren mündlichen Anhörung was hat eigentlich die Polizei sagt was es eigentlich bringt solche surveillance Maßnahmen zu ähm durchzuführen oder solche Datenbanken zu haben also man hat jetzt diese großen Datenbanken bringen die was also ich würde mal hinten anfangen ja total klar ist egal welchen polizeipraktiker man fragt und in Hessen ist es auch es ist total klar dass S weiter nutzen wollen und enorm praktisch finden weil das natürlich für die das ist deren zentraler Zugang zu diesen Daten geworden damit arbeiten die auch schon paar Jahre und das auch der Grund warum die Hamburger Regelung nichtig ist aber in Hessen die Regelung erstmal noch weiter bestehen muss steht auch so in dem Urteil drin dass S sagt haben na ja okay die benutz die haben nichts anderes also das ist deren Zugang die ich glaub viele von denen die das jetzt benutzen wissen gar nicht mehr wie vorher war also das ist echte pragmatische Frage für die und ich glaube es ist ja nicht wir stellen nicht irgendwie ein abreder oder so dass die moderne datenverarbeitungs Prozesse brauchen ja Sie müssen nur verfassungsgemä
ß sein also ne und teilweise kam bei mir sogar dieser Eindruck rüber dass die Software von vielen Personen no mehr als Suchfunktion genutzt wird was halt dann so ein bisschen seltsam war also ja dass man halt wirklich sich so ein Panzer quasi kauft um irgendwie mal bis zum Bäcker fahren zu können oder sowas ne also das war so ein bisschen der Eindruck den ich hatte dass als wir dann als dann gefragt wurde ja wie nutzt du das denn und dann wurde wurde viel so betontt ja dann kann man jetzt auch mal die Datenbanken durchsuchen wo ich g okay dafür habt musstet ihr jetzt Millionen zahlen um euch dieses krasse Software einzukaufen genau willst Du zu europäis ne also e kaufen wir müssen schon mal die Zahlen sagen ne was bezahlt haben ein Cent in sy brodischen Cent ja okay Hessen ja NRW hat es schon in Millionen beträen ne also das und genau sozusagen Hessen war der Türöffner danach wurde es teurer surprise ja und auf europäischer Ebene ich meine jetzt gibt ai Act und da wird der wohl auch predic unter Voraussetzungen zulässig sein ich glaube wir haben da aber jetzt trotzdem das Urteil vom Bundesverfassungsgericht dass da relativ konkret auch was zu sagt oder Jürgen willst du noch was genau also wir hoffen tatsächlich dass auch irgendwie auf die europäische Ebene zu kommen es ist leider so dass wir jetzt keine Verfassungsbeschwerde an den EGH stellen können das einfach mal für Europa klarstellen würde sondern da muss man no ein bisschen gucken kann man das irgendwie zu einer Vorlage bringen oder nicht ist in dem Bereich nicht ganz so einfach also einfach auch noch mal ganz kurz also die Arbeit die da gerade macht ist deswegen weiterhin notwendig und auch sehr sehr gut und wir sind aber da auch im Austausch also weil wir natürlich auch was wir natürlich hoffen ist unabhängig davon ob wir es selbst auch auf europäische Ebene kriegen können das natürlich lesen auch andere Gerichte diese deutsche Entscheidung und dass wir damit zumindest so ein bisschen auch Wirkung ins Auslan
d haben okay wir haben nur noch ein zwe Minuten Zeit vielleicht noch eine schnelle Frage aus dem Internet ganz schnell eine technische Frage wo liegen die ganzen Daten und ist pantier eine Software Service und kommen da auch noch weitere legale Probleme auf uns zu bin jetzt nicht sicher ob ich die korrekt verstanden habe also es es gibt ja den konzernper aber in Deutschland hat sich die pentier technologies gmbhründet die sitzt zufällig in Laufnähe von bayerischen LKA in München sehr praktisch wenn man mal so ein maintenance Problem hat was war die Frage wo die Daten sitzen äh also wo die Daten konkret gespeichert sind keine haben wir keine Informationen zu wir wissen nur dass die äh nicht netzbasiert sind also wir haben keine zu der zu der eigentlichen Hardware oder Software und zumindest in dem bayerischen Prozess wurde schon auch immer betont dass sie halt nicht bei der nicht bei parlantier sein sondern bei der Behörde und auch irgendwie keine Internetanwendung sei wie dann tatsächlich Updates stattfinden und wie Dinge aufgespielt werden wurde nicht so richtig erklärt in dem Zusammenhang also da gibt's so ein paar interessante Fragen die bestehen bleiben aber zumindest da wurde das erstmal immer so betont ja es ist auch eine Befürchtung die immer wieder geäußert wurde auch in anderen Ländern auch in übrigens großen Police Departments die sich wieder verabschiedet haben vom palentier also die die Befürchtung ist immer da aber zumindest aus meiner Lektüre von den schriftlichen stellungnen habe ich keine Hinweise darauf dass das hierer befürchtet wird uns wurde auch schon eine Null gezeigt deswegen noch mal kurz die Einladung ihr könnt sehr gern nachher auch noch bei uns am Stand vorbeischauen von der GFF und Jen und ich sind auch da konststanze vielleicht auch noch oder so und dann können wir noch weitere Fragen beantworten perfekt eina Überleitung vielen Dank an Jürgen Simone und
[Applaus]
[Musik]
Konstanze ها